Neue Mitgliederverwaltung

26 Mai

Neue Mitgliederverwaltung

Satzungsänderung zum Vereinsaustritt

Liebe Mitglieder

Die meisten Mitglieder halten dem TuS über viele Jahre die Treue. Darüber sind wir vor allem auch in diesen Zeiten sehr froh. Dennoch kommt es natürlich vor, dass Mitglieder aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Mitgliedschaft beenden wollen oder müssen. In der Vergangenheit hat es beim Kündigungsprozess hier und da Irritationen und Diskussionen darüber gegeben, ob die Kündigung fristgerecht oder überhaupt beim Verein eingegangen ist. Mit einer Änderung der Satzung, die die Mitgliederversammlung 2020 beschlossen hat, wollen wir ab sofort sowohl für die Mitglieder, die kündigen, als auch für den Verein Verfahrensklarheit und -sicherheit schaffen.

Wie bislang ist der Austritt nur zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Austrittsdatum schriftlich möglich.

Die jetzt getroffene Klarstellung zum Kündigungsprozess legt fest, dass die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mittels Postkarte an den Vorsitzenden erfolgen muss. Die Adresse findet sich auf unserer Website. Alternativ kann die Kündigung fristgerecht per E-Mail erfolgen. Hierzu muss ausschließlich die zu diesem Zweck eingerichtete Mail-Adresse mitgliederverwaltung@tusaltenrath.de genutzt werden.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

Social Media

Thöne Hoch- und Wohnungsbau Thöne Hoch- und Wohnungsbau Thöne Hoch- und Wohnungsbau Jägerhof AltenrathThöne Hoch- und Wohnungsbau

Termine

Leider sind noch keine Termine eingetragen

Ergebnisse

1. Mannschaft

FC Sankt Augustin

3

TuS Altenrath

5

U10

VfR Hangelar U 10/1

TuS Altenrath U10

U9

1. FC Spich U8/I

TuS Altenrath U8

Jetzt Online: 6

Heute Online: 136

Gestern Online: 372

Diesen Monat: 9701

Letzter Monat: 9601

Total: 537987